Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

1994
Eingabeform: Petition
Adressat:

angenommen 151 19


Thema: Ausländerrecht

Inhalt:

Wir fordern, ...

  1. Wir wollen das Ausländerrecht von der Drogenpolitik entkoppeln.
  2. ... dass in der Oberstufe der Schweizer Schulen aktuelle Themen in ein anderes Schulfach integriert werden, zum Beispiel Politik, internationale Beziehungen, Gesellschaft, Umwelt oder Wirtschaft.
  3. ... im Falle einer Annahme der Zwangsmassnahmen folgende Abänderung des Artikels 13c Absatz 3: Mit erfülltem 18. Altersjahr kann die Anordnung einer Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft geltend gemacht werden.
    (Bisherige Fassung: ... die Anordnung einer Vorbeugungs- oder Ausschaffungshaft ist ab zurückgelegtem 15. Altersjahr möglich.)
  4. ... das Schweizervolk auf, zu den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht am 4. Dez. Nein zu stimmen.
  5. ... dass AusländernInnen, die in unserem Land leben, mit gültiger Aufenthaltsbewilligung infolge von Straftaten oder Arbeitslosigkeit die Aufenthaltsbewilligung nicht entzogen werden darf.
  6. ...  von den Kantonen, dass - zum Ziel einer vorurteilsfreien Gesellschaft und einer Öffnung der Mentalität - Kinder und Jugendliche schon von Beginn ihres Bildungsweges an eine interkulturelle Erziehung erhalten, und Fremdsprachige in der Erlernung der jeweiligen Landessprache des Sprachgebietes intensiv gefördert werden. Diese Forderungen sollen in die Lehrpläne der jeweiligen Kantone aufgenommen werden.

Begründung:

Keine Übersetzung vorhanden.


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Anhänge

Keine Anlagen hinterlegt.


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