Für eine Aktualisierung der demokratischen Rechte

2015
Eingabeform: Statement
Adressat:

abgelehnt 34 117


Thema: Initiativrecht

Inhalt:

Um die ursprüngliche Funktion der Volksinitiative wiederherzustellen, verlangen wir, die Jugendsession:

- dass die für ein Zustandekommen einer Volksinitiative notwendigen 100'000 Unterschriften durch einen Prozentsatz aller Stimmberechtigten ersetzt wird. Wir überlassen es den beiden Kammern, einen Prozentsatz festzulegen, der jedoch höher als 1.9 % sein muss, was gegenwärtig den 100'000 Unterschriften entspricht.

- dass eine eingereichte Initiative nur dann gültig ist, wenn sie gültige Unterschriften aus 14 Kantonen (absolute Mehrheit) enthält. Damit ein Kanton als vertreten gilt, muss ein Mindestprozentsatz seiner Stimmberechtigten die Initiative unterzeichnet haben.

- dass sich die Bundesversammlung der aus den oben genannten Forderungen entstehenden Schwierigkeiten für kleine Organisationen annimmt und diese berücksichtigt.


Begründung:

Die Volksinitiative wurde 1891 ins Leben gerufen und wurde ursprünglich eingeführt, um es 7,7 % der Stimmberechtigten zu erlauben, ihre Unzufriedenheit über einen Teil der Bundesverfassung zu äussern. Heute genügen nur 1,9 % der Stimmberechtigten für ihr Zustandekommen. Dies resultiert in einer erheblichen Anzahl lancierter Initiativen, was zu einer Überlastung der Bundesverwaltung wie auch der Bürger führt. Die Wahlbeteiligung der so überstrapazierten Bürger nimmt zunehmend ab und den Institutionen gelingt es nicht mehr, dieses Werkzeug innerhalb einer nützlichen Frist umzusetzen. Ausserdem spitzt sich dieses Problem mit der wachsenden Bevölkerung jährlich zu. Um dem entgegenzuwirken, ist die Anhebung der Anzahl Unterschriften unumgänglich und muss, um der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen, in Form eines Prozentsatzes festgelegt werden. Alleine diese Massnahme ist jedoch nicht ausreichend. Die Unterschriften müssen in zahlreichen Kantonen gesammelt werden, mit dem Ziel den Föderalismus zu erhalten. Demnach muss ein gewisser Prozentsatz der Stimmberechtigten der Mehrheit der Kantone die Initiative unterzeichnen, was das nationale Interesse an der zur Abstimmung stehenden Sache sicherstellen würde. Abschliessend muss für Organisationen, die nur über beschränkte Mittel verfügen, durch angemessene Massnahmen die Ausübung des Initiativrechts sichergestellt werden.


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Anhänge

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