Jugendpartizipation

1993
Eingabeform: Petition
Adressat: Diverse

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Thema: Jugendpartizipation

Inhalt:

Forderung 1

  • Wahl und Stimmrecht für AusländerInnen nach einer gewissen Zeit.
  • Konfessionsspezifischer Religionsunterricht soll nicht in der Schule stattfinden
  • Keine Diskriminierung von Suchtkranken
  • AIDS muss vermehrt in der Schule thematisiert werden. Keine Diskriminierung und besserer Kündigungsschutz für HIV-Positive.
  • Bereits ab 1. Schuljahr soll eine Pflichtstunde mit aktiver Beteiligung zu "aktueller" Politik durchgeführt werden. Dazu ist eine spezielle Fortbildung für die Lehrkräfte notwendig.
  • Die Bildung muss von der Sparpolitik ausgenommen bleiben.

Forderung 2

1. Allgemeines Ziel

Unser Ziel ist die Verbreitung, und Förderung von vermehrtem Interesse der Jugendlichen an der Schweizerischen Politik. Desinteresse hat eine seiner Wurzeln komplizierter und un­klarer Information. Erreicht werden soll mehr junges politisches Engagement (Urnengänge und Annahme politischer Mandate).

2. Zusammenarbeit

Wir erstreben eine Zusammenarbeit mit den Schulen. Nach Anfrage der Schulleitung und der Schülerorganisationen über Akzeptanz unserer neutralen und objektiven Information sollen diese nach Möglichkeit in der Schule verbreitet und im Unterricht behandelt werden.

3. Struktur

Wir erstreben eine Zusammenarbeit mit ParlamentarierInnen welche zur Hilfe und für Auskünfte bereit sind. 13. Regionalzentren der Schweiz werden durch je einen Delegierten vertreten, welcher für das regionale Funktionieren zuständig ist. Durch regelmässiges Treffen dieser 13 Delegierten ist eine nationale Zusammenarbeit gewährleistet. Diese Zusammenkunft dient dem Austausch der bundesweit relevanten Texte der regionalen Gruppen. Informationen zu regionalen Themen müssen von den Regionalgruppen erstellt und verbreitet werden. Diese Informationstexte werden in den Amtssprachen abgefasst.

Forderung 3

  1. Wir fordern ein ständiges eidgenössisches Jugendparlament. Dieses soll von Jugendlichen demokratisch gewählt und mit einem eigenen Budget versehen werden. Die Jugendparla­mentarier sollen politische Ideen entwickeln und in den Kommissionen erarbeiten. In je­weils kurz vor den Sessionen der eidgenössischen Räten angesagten Zusammenkünften können sie zu aktuellen Themen Stellungnahmen abgeben, die von diesen kommentiert werden müssen. Es soll ihnen das Recht auf Einsitznahme in den Kommissionen der bei­den Räte und als Kollektiv das Initiativrecht in die eidgenössischen Räte zugesprochen werden. Das Modell der Arbeitsgruppe kann als Grundlage zur weiteren Arbeit dienen.
  2. Jugendparlamente werden gefördert.
  3. Die Jugendsession beauftragt eine Person mit der Gründung eines Vereins Ju­gendparlamente Schweiz. Bei der Ausarbeitung derselben sollen v.a. folgende Ziele verfolgt werden:
    • Förderung der Idee von Jugendparlamenten auf kantonaler und kommunaler Ebene.
    • Übernahme der Organisation der Jugendsession durch den Verein und deren      Entwicklung in die Richtung eines ständigen eidgenössischen Jugendparlamentes. Hierbei soll die Jugendsession in erster Linie zeitlich ausgedehnt werden.
    • Koordination der vorhandenen Jugendparlamente.

Begründung:

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Anhänge

Keine Anlagen hinterlegt.


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