Für eine unabhängige Kommission zur Kontrolle der Kriegsmaterial-Exporte

2016
Eingabeform: Petition
Adressat: Parlament

angenommen 106 56


Thema: Waffenexport

Inhalt:

Wir fordern eine Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial, damit eine unabhängige eidgenössische Kriegsmaterialausfuhrkommission geschaffen wird, bestehend aus Expertinnen und Experten für Menschenrechte und Völkerrecht, sowie aus Mitgliedern von nicht politisch aktiven Nichtregierungsorganisationen (NGO). Diese Kommission erstellt regelmässig eine verbindliche Liste der Länder, in welche kein Kriegsmaterial exportiert werden darf; dabei stützt sie sich auf klarere Kriterien. 


Begründung:

2009 hat das Schweizer Volk die Volksinitiative “Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten” abgelehnt. Dennoch sind wir der Meinung, dass das aktuelle Modell der Waffenexporte fragwürdig, unklar und zu stark verschiedenem Druck ausgesetzt ist. Deshalb reichen wir diese Petition ein, damit das Problem bekämpft wird, indem ein unabhängiges Organ eingesetzt wird, das verbindlich diejenigen Länder angibt, in welche Kriegsmaterial exportiert werden kann und indem die Kriterien genauer definiert werden, auf die sich diese Wahl stützen muss.

Die Kommission soll sich aus Expertinnen und Experten sowie Professorinnen und Professoren für Recht oder andere naheliegende Disziplinen zusammensetzen, so wie aus Mitgliedern von NGO, wie zum Beispiel Amnesty International und Human Rights Watch. Auch wenn die Zusammensetzung dieser Kommission Aufgabe des Bundesrats sein wird, dürfen unserem Erachten nach weder wirtschaftliche Interessen noch die Vertretung politischer Parteien dabei eine Rolle spielen. Wir glauben, dass auf diese Weise eine bewusstere und verantwortungsvollere Ausfuhr möglich ist, indem die vorgegebenen Kriterien eingehalten werden.

Klarere Kriterien sind:

  1. a)  eine neuere oder aktuelle Verwicklung in einen bewaffneten nationalen oder internationalen

    Konflikt;

  2. b)  mögliche neuere Verurteilungen durch die UNO wegen Verletzung der Menschenrechte;

  3. c)  das Vorliegen einer politischen Situation, in der die verfassungsrechtliche Ordnung nicht eingehalten wird;

  4. d)  die erwiesene illegale Wiederausfuhr in den letzten Jahren.

Diese Kriterien gleichen den aktuell geltenden, lassen jedoch weniger Interpretationsspielraum. Dadurch erhoffen wir uns eine striktere Anwendung, da diese Kriterien auch Konfliktsituationen der jüngsten Vergangenheit und die Verletzung der Verpflichtung zur Nicht-Wiederausfuhr berücksichtigen. Ziel ist, zu verhindern, dass Schweizer Waffen in Konfliktgebieten oder politisch instabilen Regionen auftauchen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Da die Schweiz die Allgemeine Menschenrechtserklärung ratifiziert hat, ist es äusserst wichtig, dass Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion nicht zu deren Verletzung eingesetzt wird. 


Interessante Informationen zum Thema

Anhänge

16.2018_unab_Kommission_Kriegsmaterialexporte.pdf


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