Wir fordern vom Bundesrat eine Gewährleistung der Netzneutralität (Internet).
Das Blockieren, Verlangsamen, Bevorzugen oder Verändern von Diensten (z.B. Internettelefonie, Internet-TV), die über den Internetzugang angeboten werden, ist grundsätzlich zu verbieten.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn diese technisch begründet sind und zu keiner Marktverzerrung führen. Die Fernmeldeanbieter müssen die Ausnahmen mittels Umsetzungskonzept beantragen und bewilligen lassen.
Wir von der Gruppe Netzneutralität wollen eine gesetzliche Grundlage, um einen offenen und freien Zugang zum Internet zu gewährleisten. Die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für die Netzneutralität sehen wir als problematisch an und fordern deswegen die oben genannten Punkte. Der Art. 12a, welcher im Fernmeldegesetz ergänzt werden soll, ist unserer Ansicht nach nicht weitreichend genug und kann keine Sicherstellung der Netzneutralität gewährleisten.
Um die Einhaltung der Netzneutralität zu gewährleisten, muss diese in periodischen Abständen durch das BAKOM überprüft werden.
Erlaubte Ausnahmen der Regulierung:
- Beim Verkehrsmanagement ist eine Priorisierung nach Datentyp zulässig, jedoch nicht eine Diskriminierung einzelner Dienste und Anwendungen.
- Zero-Rating (Datenvolumen für spezifische Dienste über ein Netzwerk kostenfrei anzubieten) ist zulässig, jedoch müssen alle Dienste proportional zur Datennutzung gleiche Konditionen erhalten. Somit wird die Chancengleichheit sichergestellt und der Innovationsgeist gefördert.
Beim Peering (Zusammenschluss von Netzwerken zum Datenaustausch) tragen alle Parteien ihre eigenen Kosten. Internetanbieter halten ihr Netz für Inhaltsanbieter kostenfrei offen (Offenes Peering).
Somit werden Rahmenbedingungen geschaffen um den Missbrauch von Monopolstellungen zu vermeiden.
Der Bundesrat hat unsere Petition bereits behandelt und uns eine Antwort zugestellt. Zur Gewährleistung der Netzneutralität gäbe es noch keine Gesetzesgrundlage, jedoch werde das Thema im Bundeshaus rege diskutiert.
Ein Team des Forums konnte zusammen mit dem Nationalrat Beat Flach eine Motion zu unserer Forderung Netzneutralität einreichen.
Nun hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen einem Antrag zugestimmt, der eine neue Bestimmung zur Gewährleistung der Netzneutralität im Fernmeldegesetz festschreiben will. Der Entwurf des Bundesrates enthält zwar bereits Informations- und Transparenzpflichten in Bezug auf die Datenübertragung, nach Ansicht einer Mehrheit der Kommission sind aber weitergehende Regelungen nötig. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verpflichtet werden, den Endkunden die Netzneutralität zu gewährleisten und damit Inhalte und Daten bei der fernmeldetechnischen Übertragung gleich zu behandeln. Zur Medienmitteilung.
Der Ständerat möchte, wie erwartet, die Netzneutralität nicht rigoros regulieren. Während der Frühlingssession 2019 hat er deshalb eine Änderung vorgeschlagen, dass die Internetanbieter Spezialdienste (wie IPTV oder VOIP) regulieren dürfen, unter der Voraussetzung, dass genügend Restkapazitäten verbleiben.
Zum Geschäft. Zum Arbeitsauftrag zuhanden Ständerat (1. Runde). Zum Arbeitsauftrag zuhanden Nationalrat (2. Runde).
Netzneutralität.pdf |
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