Digitalisierung und Gesundheitswesen

2017
Eingabeform: Petition
Adressat: Bundesversammlung

angenommen 160 5


Thema: Krankenkassensysteme

Inhalt:

Die Jugendsession fordert die Ausdehnung des obligatorischen elektronischen Patientendossiers auf die Ärzteschaft und die anderen Gesundheitsakteure des ambulanten Bereichs, unter hohen Sicherheitsauflagen.


Begründung:

 

Zurzeit ist die Krankenversicherung einer der grössten Ausgabenposten für Personen, die in der Schweiz wohnen; sie kann bis zu 20% des Haushaltseinkommens betragen. Seit 1994, als das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) und damit die obligatorische Krankenpflegeversicherung in Kraft trat, haben sich die Kosten für die Prämien verdoppelt. Mit einem jährlichen Anstieg von durchschnittlich mindestens 4% ist auch in den kommenden Jahren mit einer weiteren Zunahme zu rechnen (Santésuisse und NZZ, in Dossier). Es ist kaum vorstellbar, dass das System diese Steigerung verkraftet, wenn man bedenkt, dass die Prämien bereits heute nur schwer tragbar sind und sie in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen sind als die durchschnittlichen Löhne. Eine Ursache des Prämienanstiegs sind doppelte oder unnötige Arztbesuche. Sie verursachen in unserem System Ausgaben von zirka 3 Milliarden Franken. Diese Leistungen, die den Patientinnen und Patienten nicht direkt nützen, kann man als Ressourcenverschwendung bezeichnen. Mit unserer Forderung würde man einen besseren Informationsaustausch zwischen den Versicherten und den Gesundheitsdienstleistenden, sowie unter den Gesundheitsakteuren selbst ermöglichen. Wir sind überzeugt, dass eine Zusammenführung aller Informationen auf einer Plattform einen viel direkteren und effizienteren Austausch ermöglicht und mithin auch der Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren des ambulanten Bereichs und den Patientinnen und Patienten erleichtert würde. Bei gänzlicher Kontrolle über die eigenen Daten können auch unangenehme Situationen aufgrund von mangelnder Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren vermieden werden. So haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, ihre eigenen Daten zu verwalten und den Zugriff darauf nur denjenigen Personen zu gewähren, die gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG, SR 816.10) dazu berechtigt sind und gleichzeitig Informationen zurückzuhalten, die sich ausschliesslich auf ihre Persönlichkeit beziehen.


Interessante Informationen zum Thema

05.07.2019: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat der Petition Folge gegeben, indem sie als Kommission eine Motion (19.3955) eingereicht hat, die den Bundesrat beauftragt, entsprechende Gesetzesänderungen anzuordnen.

29.03.2021: Die Motion 19.3955 wurde im Parlament angenommen. Sie verlangt das gleiche wie die Forderung "Digitalisierung und Gesundheitswesen" der Jugendsession von 2017: Ein elektronisches Patientendossier soll für alle Akteure des ambulanten Bereichs im Gesundheitssystem eingeführt werden.

 


Anhänge

Keine Anlagen hinterlegt.


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