Deklarationspflichten bei elektronischen Geräten

2019
Eingabeform: Petition
Adressat: Bundesversammlung

angenommen 134 24


Thema: Lebensdauer von Geräten

Inhalt:

Die Jugendsession beauftragt das Parlament, die Hersteller*innen von elektronischen Geräten zu verpflichten, die Reparierbarkeit, die zu erwartende Lebensdauer und die Dauer der Verfügbarkeit von Einzelteilen ihrer Produkte auf der Verpackung klar und ersichtlich zu deklarieren.


Begründung:

IPhone, TV und Laptop - jeden Tag nutzen wir verschiedenste elektronische Geräte. Alle 8.6 Millionen Einwohner*innen der Schweiz produzieren dabei jedes Jahr über 20kg Elektroschrott pro Kopf – das sind ganze 172‘000 Tonnen. Es werden wertvolle und beschränkte Ressourcen verschwendet, die nicht vollständig recycelt werden können. Mitunter ein Grund für diese Entwicklung sind fehlende Informationen beim Kauf der Produkte. Denn noch immer werden neue Geräte auf den Markt gebracht, die auf eine kurze Lebendsauer ausgerichtet und nicht reparierbar sind. Deshalb sprechen wir uns mit dieser Petition für mehr Transparenz gegenüber den Konsument*innen aus, damit diese bewusstere Kaufentscheidungen treffen können. Eine Utopie? Mitnichten. Kürzlich verabschiedete Bestimmungen der EU sehen Deklarationen von Energieverbrauch, Reparierbarkeit und Funktionsdauer für elektronischen Geräten vor. Auch die Schweiz sollte diesen Schritt in eine nachhaltige Zukunft gehen.


Interessante Informationen zum Thema

Die Petition ist auf der Parlamentsdatenbank Curia Vista zu finden unter den Nummer 20.2004.


Anhänge

Keine Anlagen hinterlegt.


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