Zivilschutz als Funktion im Militär

2022
Eingabeform: Petition
Adressat: Bundesversammlung

abgelehnt 39 100


Thema: Dienstpflicht

Inhalt:

Wir, die Mitglieder der Jugendsession, fordern eine Eingliederung des Zivilschutzes als eigene Funktion in die Schweizer Armee.

 


Begründung:

Aktuell gibt es im Zivilschutz einen starken Personalmangel, welcher sich bis 2030 noch massiv verstärken wird. Als Gegenmassnahme fordern wir die Eingliederung des Zivilschutzes als eigenständige Funktion in die Schweizer Armee. Die neugeschaffene Funktion bewältigt dabei die identischen Aufgaben wie der Zivilschutz bis anhin.   Diese Umstrukturierung hat zur Folge, dass die militärische Einstufung als «einfach untauglich» zwecklos wird und die Zivilschutzleistende in die Armee inkludiert. Dies führt zu einer Destigmatisierung des Zivilschutzes.  Dadurch werden die Möglichkeiten auf einen waffenlosen Dienst ausgeweitet, welche die Abgänge in den Zivildienst aufgrund von Gewissenskonflikten vermindern.  Die Einteilung der Dienstleistenden in ihre Funktionen wird bereits jetzt vom jeweiligen Bedarf der Armee beeinflusst. Die Einführung der Zivilschutzfunktion führt somit automatisch zu einer besseren Verteilung zwischen den neugeschaffenen und bereits bestehenden Funktionen.  Des Weiteren können administrative, organisatorische und finanzielle Aufwendungen durch die effizientere Nutzung bestehender Strukturen reduziert werden.  Ziel ist es, sowohl dem aktuellen und zukünftigen Personalmangel im Zivilschutz nachhaltig entgegenzuwirken.  Wir haben uns für eine Eingliederung des Zivilschutzes in die Armee entschieden, da diese mit weniger Aufwand im Hinblick einer Angleichung des Zivilschutzes an den Zivildienst verbunden ist. Dies erfolgt auf der Grundlage dessen, dass der Zivilschutz und die Armee beide dem VBS untergeordnet sind und der Zivildienst dem WBF. Zudem würden versicherungstechnisch keine Mehrkosten entstehen, da beide Institutionen über die staatliche Militärversicherung gedeckt sind.  Die bereits vorhandenen Strukturen auf Kantonsebene könnten erhalten bleiben, indem sie den Kreiskommandos unterstellt werden. Dadurch könnte je eine Kompanie auf Stufe Kanton pro Kreiskommando abgestellt werden, welche für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen würde im Bereich der heutigen Aufgaben des Zivilschutzes. Jedoch kann der Kanton in einer Notlage auf diese Einheit ohne Einverständnis des Generalstabes der Schweizer Armee zurückgreifen und muss nur mit dem zuständigen Kreiskommandanten agieren.


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