Wir stellen fest, dass es in der gegenwärtigen Gesellschaft gewisse öffentliche Orte und Einrichtungen gibt, die noch nicht mit behindertengerechter Infrastruktur ausgerüstet sind.
Auch aus einem Gleichberechtigungsgedanken heraus fordern wir vom Bund, dass sämtliche zum öffentlichen Gebrauch bestimmten neuen oder renovierten Orte und Einrichtungen mit jenen Erfordernissen ausgestattet werden, die Behinderten einen besseren Zugang gewähren.
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