In der Beziehung zur EU fordern wir den Bundesrat auf, folgenden Punkt zu beachten:
Durch die Guillotine Klausel der Bilateralen I werden bei einer Kündigung eines Abkommens die restlichen sieben innert sechs Monaten hinfällig. Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative ist das Personenfreizügigkeitsabkommen als Teil der Bilateralen I mit der Bundesverfassung nicht mehr vereinbar und muss darum neu verhandelt werden. Um die nicht betroffenen Abkommen zu bewahren, fordern wir den Bundesrat zu Verhandlungen über die Streichung der Guillotine Klausel auf, mit dem Ziel, die einzelnen Abkommen von dieser Klausel loszulösen. Dadurch wird verhindert, dass bei einem Scheitern der Verhandlungen bezüglich der Personenfreizügigkeit die restlichen Abkommen wegfallen. Somit kann ohne Druck verhandelt werden. Durch das Dublin Abkommen ist die Verteilung der Asylsuchenden auf die Vertragsstaaten so geregelt, dass gewisse Staaten vom Flüchtlingsandrang überfordert sind. Aufgrund des grossen Flüchtlingsstroms kann das Dublin Abkommen nicht konsequent angewendet werden. Deshalb streben wir eine Alternative zum Dublin Abkommen an, wonach die Asylsuchenden nach einem anderen Schlüssel auf die Vertragsstaaten verteilt werden. Dieser neue Schlüssel muss von Europa gemeinsam getragen werden und soll unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen: Bevölkerungsdichte, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Ressourcen.
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