Für eine wirksame Anwendung des Völkerrechts als neutraler Staat

2025
Eingabeform: Petition
Adressat: Bundesrat

angenommen 131 23


Thema: Neutralität

Inhalt:

Die Jugendsession fordert den Bundesrat auf, systematisch Klagen bei offensichtlichen Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht, das Übereinkommen der Verhütung und Bestrafung des Völkermordes oder das Verbot der Gewaltanwendung, beim Internationalen Gerichtshof (IGH) einzureichen.


Begründung:

Wir haben ein Problem: Wir sehen zu, wie seit mehreren Jahren von angespannter geopolitischer Weltlage und dem Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine ein verzerrtes Bild von Neutralität in den Köpfen von den Menschen entstehen. Sei es durch die Verhängung der Sanktionen gegen Russland, aber auch die fehlende Stellungnahme zum Genozid im Gazastreifen. Die persönliche Definition und Bedeutung von diesem Begriff, ist teils mit schweren Emotionen der Bevölkerung verbunden. Deswegen sind wir der Überzeugung, dass wir nicht mehr mit Doppelmoral die Sachen angehen dürfen und eine klare Haltung oder Linie bei solchen Geschehnissen befolgen sollen. Eine klare politische und humanitäre Linie kann bedeuten, nicht angesichts von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Krieg oder bewaffneten Konflikten mit ungerechter oder illegaler Kriegsführung, tatenlos zuzuschauen. Im gelebten Sinne bedeutet das, allen Parteien eine Chance für Augenhöhe zu bieten und den mutmasslichen Täter aufgrund von Rechtsüberschreitungen und Verbrechen über einen dritten Weg, zur Rechenschaft zu ziehen. Der dritte Weg ist in einem solchen Fall der Internationale Gerichtshof. Dieser Weg geht mit der humanitären und neutralen Tradition der Schweiz, Hand in Hand. Vor allem angesichts der angespannten Weltlage, braucht es unbedingt eine neutrale und unabhängige Partei wie die Schweiz, welche da eine Rolle der Aufsicht hat. Die Idee, die wir mit dieser Petition verfolgen, ist, dass alle Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht, die Verpflichtungen bezüglich des Völkermordes sowie das Verbot, das Völkerrecht durchzusetzen und im Falle von Verstössen die dafür vorgesehenen Instrumente zu nutzen, gleichwertig sind. In diesem Zusammenhang wird die Rolle des Staates durch das Völkerrecht bestimmt, insbesondere durch Artikel 40 Absatz 1 des IGH-Status, der es den Staaten ermöglicht, bei Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung und Umsetzung von Völkerrecht eine Klage gegen denjenigen einzureichen, der mutmasslich gegen die oben genannten Übereinkommen verstossen hat.


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Anhänge

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