Wir fordern vom Bund basierend auf dem revidierten KJFG Artikel 26 Übergangsbestimmungen die Ausarbeitung von bundesweit einheitlichen, minimalen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des neuen KJFG.
Mit dieser Forderung wollen wir erreichen, dass der Wohnort von Kindern und Jugendlichen nicht für die Freizeitbeschäftigung und Jugendarbeit entscheidend ist. Alle Kantone müssen bestimmte Angebote ihren jungen Bewohnerinnen und Bewohnern gewährleisten. Damit die Kantonssouveränität weiterhin bestehen bleibt, ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen minimal gehalten werden und darauf eigenständig aufgebaut werden kann. Somit wird die Vereinfachung der interkantonalen Zusammenarbeit gefördert.
Die Petition soll zum Ziel haben, dass die Freizeit- und Politikaktivität der Jugendlichen gefördert und somit die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft gestärkt wird. Bei den Umsetzungsmöglichkeiten sehen wir zum Beispiel folgende Projekte als begrüssungswert: Obligatorisches, unabhängiges Jugendparlament, Kulturförderung, Ermöglichen von Freiräumen und offene Jugendarbeit.
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