Suizidhilfeorganisationen

2009
Eingabeform: Vernehmlassung
Adressat: Bundesrat & Parlament

angenommen 96 41


Thema: Suizidhilfe

Inhalt:

An den Bundesrat und das Parlament: An der diesjährigen Jugendsession haben wir uns mit dem Thema der Suizidhilfe befasst. Wir möchten deshalb gerne zum Vorschlag des Bundesrates Stellung beziehen. Grundsätzlich befürworten wir die Existenz von Suizidhilfeorganisationen. Deshalb lehnen wir die zweite vorgeschlagene Variante, das Verbot von Suizidhilfeorganisationen, ab. Wir sind jedoch der Meinung, dass Suizidhilfeorganisationen stärker reglementiert und kontrolliert werden müssen. Mit der ersten vorgeschlagenen Variante sind wir grundsätzlich einverstanden, aber wir schlagen folgende Änderungen vor: Art. 115, Absatz 2, Litera c: Wir fordern, dass die Suizidhilfe auch für Personen, deren Krankheit nicht in kurzer Zeit zum Tode führt, im Rahmen von Suizidhilfeorganisationen zugelassen bleibt. Allerdings muss eine schwere unheilbare Krankheit vorliegen. Litera d: Wir fordern zusätzlich für Menschen, welche an einer chronischen oder psychischen Krankheit leiden, dass mindestens eine andere Hilfestellung, beispielsweise eine Psychotherapie oder eine palliativ-medizinische Behandlung, durchgeführt werden muss. Litera f: Wir fordern, dass die Suizidhilfeorganisationen auch ihre Finanzen gegenüber den Behörden offenlegen müssen. Herzlichen Dank für die Einbeziehung unserer Forderungen in die Vernehmlassung. Zusätzlich wäre es wünschenswert, dass eine Delegation des Parlamentes eine Suizidhilfeorganisation besucht.


Begründung:

Interessante Informationen zum Thema

Anhänge

Keine Anlagen hinterlegt.


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