keine Übersetzung

1991
Eingabeform: Petition
Adressat: keine Übersetzung

angenommen 191 5


Thema: keine Übersetzung

Inhalt:

Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Jugendsession 1991 sowie die Unterzeichneten, gelangen mit folgender Eingabe an die eidgenössischen Räte:
Wir fordern Sie auf, sehr geehrte Damen und Herren:
1. Dass sobald als möglich mit finanzieller und infrastruktureller Unterstützung des Parlaments im Umfang der Jugendsession 1991 ein offizielles Organ eingesetzt wird, mit dessen Hilfe Forderungen, begehren und Vorschläge der Schweizer Jugendlichen in National- und Ständerat eingebracht werden können;
2. Dass die von den Jugendlichen eingebrachten Forderungen, Begehen und Vorschläge von den Räten zwingend behandelt werden müssen (wir verstehen darunter die Ueberweiseung an bestehende Kommissionen oder an den Bundesrat in der dafür erforderlichen Form);
3. Dass für die Erarbeitung eines Konzeptes für das geforderte offizielle Organ eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Jugendverbänden, und -organisationen, Bundesverwaltung und Parlament, gebildet wird;
4. Dass die Vorschläge der vorgenannten Arbeitsgruppe einer breiten Vernehmlassung unter Jugendlichen unterzogen werden;
5. Dass dieses offizielle Organ der Schweizer Jugendlichen in sinnvollen Zeitabständen eiberufen wird;
6. Dass die Festlegung der thematischen Ausrichtung des oben geforderten Organs den Jugendlichen vorbehalten bliebt;
7. Dass für künftige Jugendsessionen die Möglichkeit einer dauernden Schirmherrschaft der Eidgenössischen Jugendkommission geprüft wird.
Wir verstehen diese Anliegen als Bestandteil eines langfristig wirksamen Prozesses zur vermehrten Integration der Jugendlichen in die politischen Prozesse und zur Weckung des Interesses an politischer Partizipation unter Jugendlichen. Wir stützen unsere Ueberlegungen auf den Bericht der Eidgenössischen Jugendkommission «Mutter Helvetia – Vater Staat» (1985), auf die Botschaft des Bundesrates über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit vom 18. Dezember 1987 sowie auf unsere Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Jugendsession 1991.

 


Begründung:

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Anhänge

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