Wir fordern die Bundesversammlung auf, den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Alkohol auf alkoholische Gärgetränke auszudehnen. Bier, Wein und Apfelwein werden dadurch ebenfalls mit CHF 29 pro Liter reinen Alkohol besteuert.
Die Werberichtlinien für destillierte Getränke gelten folglich auch für Gärgetränke. Wir empfehlen jedoch, das gesetzliche Mindestalter zum Konsum von Gärgetränken unverändert zu lassen.
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