Legalisierung der Eizellspende

2016
Eingabeform: Petition
Adressat: Bund

angenommen 159 6


Thema: Fortpflanzungsmedizin

Inhalt:

Wir fordern vom Bund eine gesetzliche Grundlage für die Legalisierung der Eizellspende. 


Begründung:

Die Eizellspende ist in der Schweiz verboten, die Samenspende hingegen erlaubt. Aufgrund dieser Gesetzeslage wird es unfruchtbaren Frauen unmöglich gemacht, schwanger zu werden. Diese Unstände führen dazu, dass jährlich mehrere hundert betroffene Paare sich gezwungen sehen, ausländische Angebote in Anspruch zu nehmen. Ein nicht durchsetzbares Verbot ist sinnlos und kann in diesem Falle auch ein Sicherheitsrisiko für die Betroffenen darstellen.

Auch im Zuge der Gleichberechtigung der Gechlechter halten wir die Legalisierung der Eizellspende für richtig, um klinisch unfruchtbaren Frauen in ähnlicher Weise zu helfen wie unfruchtbaren Männern. Des Weiteren sehen wir uns durch die Stellungsnahme der Nationalen Ethikkommission bestätigt, die das Verbot der Eizellspende als diskriminierend einstuft.

Desswegen fordern wir vom Bund eine gesetzliche Grundlage für die Legalisierung der Eizellspende. 


Interessante Informationen zum Thema

Der Petition wurde keine Folge gegeben: 16.2019

Am 29. September 2017 hat der Nationalrat die Petition der Jugendsession 2016 "Legalisierung der Eizellenspende" behandelt. Die Petition wurde von der Mehrheit der Nationalrats-Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur bekämpft. Eine Minderheit, angeführt von der Nationalrätin Rosmarie Quadranti, hat jedoch empfohlen, der Petition Folge zu geben, damit die Kommission einen parlamentarischen Vorstoss im gleichen Sinne ausarbeitet.

Während der Abstimmung hat der Nationalrat mit 96 gegen 88 Stimmen im Sinne der Minderheit der Kommission die Petition angenommen. Allerdings stellte EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller wenige Minuten danach einen Ordnungsantrag auf Wiederholung der Abstimmung, da zwei Vertreterinnen der EVP aus Versehen falsch abgestimmt haben. In der zweiten Abstimmung wurde die Petition dann mit 90 zu 88 Stimmen abgelehnt.

2018 hat die Kommission des Ständerats der Foderung ohne Gegenstimme keine Folge gegeben.

Die Jugendsession bedauert die Entscheidung der Petition keine Folge zu geben. Das Parlament entzieht damit nicht nur gewissen Paaren die Hoffnung auf Erfüllung ihres Kinderwunschs, sondern zeigt auch eine gewisse Geringschätzung für alle Jugendlichen, die sich für dieses Anliegen eingesetzt haben. 

Die Abstimmungen im Amtliches Bulletin


Anhänge

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