Wir fordern von der UREK des Nationalrates die Ausarbeitung einer Unterteilung der verschiedenen Methoden der Grünen Gentechnologie auf Grund ihrer Risiken und Chancen.
Es gibt verschiedene Methoden in der landwirtschaftlichen Anwendung der Gentechnologie, welche auch verschiedene Risiken mit sich bringen. Diese wurden bisher einheitlich als Grüne Gentechnologie bezeichnet. Um in der politischen Diskussion einen differenzierten Dialog zu fördern und um die Möglichkeit zu schaffen, in einzelnen Teilbereichen eine Gesetzesänderung vorzunehmen, ist eine Unterteilung notwendig. Beispielsweise könnte zwischen Organismen mit artfremden und arteigenen Geneinpflanzungen unterschieden werden. Ersteres wäre ein stärkerer und risikoreicherer Eingriff in die Natur als Letzteres. Diese Forderung besteht unabhängig vom laufenden Moratorium.
040717_Praezisierung_Gentechnikgesetz.pdf |
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