Faire Entlöhnung für Jugendliche in der Sozialhilfe

2019
Eingabeform: Statement
Adressat: SKOS

angenommen 135 25


Thema: Kinderrechte - Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Inhalt:

Um den Start ins Berufsleben von Kindern, Jugendlichen und Auszubildenden, welche von der Sozialhilfe abhängig sind, nicht zu gefährden, Anreize für eine Erwerbstätigkeit zu schaffen und Chancengleichheit für alle Jugendlichen zu garantieren, fordert die Jugendsessionen, dass die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) folgende Massnahmen unternimmt:

  • Die SKOS wandelt den Einkommensfreibetrag von 400-700 CHF zu einem fixen prozentualen Anteil von mindestens 50% des Einkommens der Jugendlichen um, behält aber einen festgelegten Einkommensfreibetrag als Untergrenze
  • Die SKOS wandelt die Richtlinien zur Integrationszulage so um, dass Personen in einem Ausbildungsverhältnis mindesten 50 % ihres Einkommens als Integrationszulage bekommen.

*Definition von Kindern, Jugendlichen und Auszubildenden: Alle Personen im Alter zwischen null und 18 Jahren und über 18-Jährige, die nachweisen können, dass sie sich in einer Ausbildung befinden.


Begründung:

Berufstätige Kinder und Jugendliche, die selber oder deren Eltern Sozialhilfe beziehen, müssen je nach kantonaler Regelung ihr Lohn vollumfänglicher an die Sozialhilfe abgeben. Somit werden sie für ihre Arbeit faktisch nicht entlöhnt. Durch die heutige Regelung wird keinen Anreiz geschaffen einen Ausbildungsweg einzuschlagen, da keinerlei finanzieller Vorteil daraus entspringt. Deshalb muss die SKOS diesen Missstand beheben, und dafür sorgen, dass Jugendliche einen Anteil ihres Lohnes behalten dürfen. Nur so kann Chancengleichheit und Fairness garantiert werden und allen Jugendlichen eine Zukunft ermöglicht werden #zukunftistnichtegal.


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