Um den Start ins Berufsleben von Kindern, Jugendlichen und Auszubildenden, welche von der Sozialhilfe abhängig sind, nicht zu gefährden, Anreize für eine Erwerbstätigkeit zu schaffen und Chancengleichheit für alle Jugendlichen zu garantieren, fordert die Jugendsessionen, dass die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) folgende Massnahmen unternimmt:
*Definition von Kindern, Jugendlichen und Auszubildenden: Alle Personen im Alter zwischen null und 18 Jahren und über 18-Jährige, die nachweisen können, dass sie sich in einer Ausbildung befinden.
Berufstätige Kinder und Jugendliche, die selber oder deren Eltern Sozialhilfe beziehen, müssen je nach kantonaler Regelung ihr Lohn vollumfänglicher an die Sozialhilfe abgeben. Somit werden sie für ihre Arbeit faktisch nicht entlöhnt. Durch die heutige Regelung wird keinen Anreiz geschaffen einen Ausbildungsweg einzuschlagen, da keinerlei finanzieller Vorteil daraus entspringt. Deshalb muss die SKOS diesen Missstand beheben, und dafür sorgen, dass Jugendliche einen Anteil ihres Lohnes behalten dürfen. Nur so kann Chancengleichheit und Fairness garantiert werden und allen Jugendlichen eine Zukunft ermöglicht werden #zukunftistnichtegal.
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