Einbürgerungsverfahren!

2022
Eingabeform: Petition
Adressat: Bundesversammlung

angenommen 113 46


Thema: Einbürgerung & Migration

Inhalt:

Die Bundesversammlung erlässt ein Gesetz, welches das Einbürgerungsverfahren auf Kantons- und Gemeindeebene vereinheitlicht.  Dabei soll der Bund die Kantone und Gemeinden beaufsichtigen und die Objektivität des Verfahrens garantieren.


Begründung:

Das Einbürgerungsverfahren in der Schweiz findet jeweils auf drei Ebenen statt. Zuständig sind somit Gemeinde, Kanton und Bund. Dies führt zu grossen Unterschieden in der Einbürgerungspraktik.   Einbürgerungstests sind verschieden aufgebaut, je nach Gemeinde wird unterschiedliches Wissen verlangt (wir fordern einen einheitlichen Einbürgerungstest, der in mindestens zwei Dritteln das politische System der Schweiz abdeckt, das restliche Drittel liegt in Gemeindekompetenz).   Die Beurteilung von Einbürgerungsgesprächen findet teilweise von politisch aktiven Personen statt, was zu ungleichen Entscheiden führen kann (wir fordern die Beurteilung von unabhängigen Personen, nach einem definierten Fragenkatalog). Auch die kantonale Wohnsitzfrist in Jahren soll gleichgestellt werden. Auch bei den Kosten sind grosse Differenzen zwischen den verschiedenen Kantonen und Gemeinden sichtbar (wir fordern einheitliche Kosten für eine Einbürgerung).   Der finale Entscheid wird von verschiedenen Gremien getroffen - sei es die Gemeindeversammlung, eine Einbürgerungskommission oder die Verwaltung. Diese Unterschiede im Einbürgerungsverfahren können zu ungerechten und willkürlichen Entscheiden führen. So ist der Erfolg einer Einbürgerung vom Wohnort abhängig, was der Vorstellung einer gesamtschweizerischen Einheit widerspricht. Insofern fordern wir die Bundesversammlung und den Bundesrat dazu auf, den Einbürgerungsprozess auf Kantons- und Gemeindeebene zu vereinheitlichen, wobei die Entscheidungskompetenz bei erwähnten Ebenen bleiben soll. 


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