Die Jugendsession fordert die Einführung eines existenzsichernden Mindestgehalts. Um die Verteilung der Gehälter innerhalb eines Unternehmens zu regeln, soll der Höchstlohn an den tiefsten gekoppelt sein,umdieLohnscherezuminimieren. Zudem muss gewährleistet werden, dass Mitarbeitende aufgrund der Forderung nicht missbräuchlich entlassen werden können. Für Lehrstellen,Praktika und geschützte Arbeitsplätze sollen reduzierte Mindestgrenzen festgelegt werden, die von der Lohnkopplung ausgenommen sind. Die zu definierenden Mindestgehälter sollen jeweils an die Teuerung angepasst werden.
n der Schweiz sind 7.9 Prozent aller erwerbstätigen Personen armutsgefährdet (Bundesamt für Statistik 2022). Zehntausende Menschen arbeiten in Tieflohnberufen für weniger als 4000 Franken auf 100% Arbeit. Dieser Lohn reicht kaum zum Leben, gerade für Familien. Erst recht in Zeiten von steigenden Mieten, steigenden Krankenkassenprämien und Teuerung führen solche Tieflöhne zu prekären Lebensumständen und beträchtlicher Ungleichheit. So liegt die momentane Lohndifferenz zwischen höchstem und tiefstem Lohn in den 36 grössten Unternehmen bei 1:143 (Zurlinden und Barbey 2024). Eine Schere, die sich immer weiter auftut - während der Wohlstand der breiten Bevölkerung nur langsam wächst, hat das reichste Prozent der Schweiz ihr Vermögen zwischen 2003 und 2015 um 43% gesteigert (Eidgenössische Steuerverwaltung 2019). Sogar mit einem Verhältnis von 1:30 könnte der Höchstlohn eines Unternehmens noch 135’000/Monat betragen, bei einem Tiefstlohn von 4’500/Monat. Mit unserer Forderung wollen wir zu einer gerechteren Verteilung von Löhnen beitragen, und die Situation von diversen Arbeiter*innen in Tieflohnberufen, wie z.B. in Nagelstudios, Putzfirmen, Lieferdiensten, massgeblich verbessern. Die Einführung von Mindestgehältern bedeutet massive Verbesserungen für Menschen, die in Tieflohn-Sektoren arbeiten, ohne negative Auswirkungen für die Wirtschaft.
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