Wir fordern vom Bund eine Bevorzugung von unbegleiteten, minderjährigen Migrantinnen und Migranten im Asylverfahren. Dies muss zu einer Verkürzung des Asylverfahrens, insbesondere der Wartezeiten führen, ohne dass die Qualität des Verfahrens beeinträchtigt wird.
Kinder und Jugendliche haben gemäss Art. 11 der Bundesverfassung Anspruch auf einen besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung. Im Vordergrund steht gemäss der Kinderrechtskonvention Art. 3 das Wohl des Kindes.
Unbegleitete minderjährige Migrantenwerden durch schnellere Gewissheit über den Asylentscheid zur Integration motiviert. Dies ist wichtig, weil sie sich in einem zukunftsbestimmenden Lebensabschnitt befinden.
Durch die Verkürzung der Verfahrensdauer werden unnötige Kosten, insbesondere administrative Ausgaben, eingespart.
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