Parlamentarische Initiative der JuSe Direct „Glücksspiel“:

2010
Eingabeform: Petition
Adressat: -

angenommen 144 12


Thema: Glücksspiele

Inhalt:

 Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein, um das Spielbankengesetz wie folgt zu ändern:

 Artikel 4 Absatz 3 (neu)

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kartenspiele, welche durch Geschicklichkeit und Glück entschieden werden, nicht kommerziell betrieben werden und einen maximalen Einsatz von CHF 200.- haben.

 Artikel 8 Absatz 3 (neu)

Kartenspiellokale dürfen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen dieses Gesetzes (Art. 10 ff.) erfüllen, nur Kartenspiele anbieten, welche durch Geschicklichkeit und Glück entschieden werden (Konzession C).


Begründung:

Da momentan nach einem Urteil des Bundesgerichtes das Pokern ausserhalb von Familie, Freundeskreis und konzessionierte Spielbanken verboten ist, werden Menschen, welche zusammen um Geld spielen möchten, kriminalisiert. Durch diese Krimimalisierung können die schädlichen sozialen und kriminellen Auswirkungen nicht verhindert werden. Bis zum Entscheid des Bundesgerichtes entwickelte sich ein funktionierender Wirtschaftszweig, wodurch viele Arbeitsplätze geschaffen wurden. Mit diesem Entscheid wird nun diesem Wirtschaftszweig die Berufsgrundlage entzogen. Anstelle deren Klientel in die Kriminalität zu zwingen und die neu geschaffenen Stellen zu vernichten, wollen wir eine faire und klare Gesetzesgrundlage schaffen.

Unsere parlamentarische Initiative will dies verhindern und schlägt deshalb vor, eine sogenannte C-Konzession einzuführen. Diese Konzession erhalten gewerbliche Anbieter für jegliche Kartenspiele um Geld, welche von Glück und Geschick abhängig sind. Die Auflagen für die C-Konzession sollen die gleichen sein wie für die übrigen Konzessionen.

Nicht gewinnorientierte Turniere (Vereins- und Firmenanlässe, private Spiele) bis zu einem Einsatz von 200 Franken sollen keine Bewilligung benötigen.


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