Wir fordern vom Bundesrat, zusätzlich zu den angedachten Kontrollen für Unternehmen, betreffend der Lohngleichheit, die Schaffung einer Instanz zur möglichen Sanktionierung von Verstössen.
Seit 33 Jahren ist in der Schweizer Bundesverfassung das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit manifestiert. Trotzdem sind noch heute deutliche Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau auszumachen.
Durchschnittlich ist die Differenz zwischen Mann und Frau 23.6%. Davon sind 8.7% direkte Lohndiskriminierung und können nicht durch andere Faktoren begründet werden. Diese Umstände kann man nicht länger hinnehmen.
Zusätzlich zum angedachten Gesetzesentwurf vom Bundesrat, in dem Kontrollen vorgesehen sind, verlangen wir die Schaffung einer Instanz mit der Kompetenz, Sanktionen zu verhängen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Lohngleichstellung ohne Sanktionen nicht erreicht werden kann.
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