Allen gesetzlich geregelten Partnerschaften und Konkubinatspaaren wird der Zugang zur Adoption gewährt.
Durch die Revision des Adoptionsrechts ab dem 01.01.2018 wird Menschen in eingetragener Partnerschaft die Stiefkinderadoption ermöglicht. Hiermit ist das Kind rechtlich ebenso abgesichert wie alle anderen Kinder und bekommt dadurch zwei rechtlich anerkannte Elternteile. Warum können homosexuelle Paare nicht gemeinsam ein Kind adoptieren? Diese Anpassung des Gesetzes ist dringend notwendig! Dies würde den Prozess einer Volladoption erheblich vereinfachen und beschleunigen.
Zusätzlich ist zu betonen, dass bei einer Adoption das gesamte Umfeld der potentiellen Adoptiveltern geprüft wird. Damit wird sichergestellt, dass das Kind eine Bindung zu beiden Geschlechtern aufbauen kann.
Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung "Ehe für alle".pdf |
Lettre aux membres de la CAJ-E 19.10.2020 (FR).pdf |
Brief an die Mitglieder der RK-S 19.10.2020 (DE).pdf |
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