Wir fordern, ohne zeitliche Begrenzung, eine Verschärfung des GlG (Gleichstellungsgesetz), damit Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden stichprobenartig kontrolliert und mit Bussen sanktioniert werden können, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.
Dank Gleichstellung kann jede Person ihr volles Potential entfalten. Es ist daher absolut legitim, dass Frauen gleichbehandelt werden wie Männer. Lohngleichheit ist in der Bundesverfassung seit 1981 verankert; dennoch gibt es immer noch Unterschiede. Wir finden, dass die Änderung des 2017 revidierten GlG keine wirksame Umsetzung der Verfassungsbestimmung garantiert. Lohnungleichheit verletzt ein Grundrecht. Deshalb muss sie kontrolliert und mittels Bussen - zB. Mittels der angesammelten Summe der Lohndifferenz plus eine Strafgebühr, die sich an der Höhe des Lohnunterschiedes richtet - sanktioniert werden.
Die Petition ist auf der Parlamentsdatenbank Curia Vista zu finden unter den Nummer 20.2002.
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