Nachtzuschlag auf Alkohol im Detailhandel

2013
Eingabeform: Petition
Adressat:

abgelehnt 29 152


Thema: Nachtzuschlag auf Alkohol im Detailhandel

Inhalt:

Wir fordern vom Bund eine zusätzliche Abgabe auf die in der Nacht gekauften alkoholischen Getränke im Detailhandel.


Begründung:

Heute beziehen Jugendliche ihren Alkohol nachts vermehrt von Detailhandelshops, da dies billiger ist als in Bars oder in Clubs. Durch die Einführung eines Nachtzuschlags, z.B. von 22:00-6:00 Uhr, hindert das den Käufer am übermässigen Konsum und vermindert das Risiko zum Alkoholmissbrauch. Für die Bemessung des Nachtzuschlages könnte man einen Mindestaufpreis für Getränke mit einem Alkoholgehalt von unter 10 % erheben, während der Zuschlag für alle anderen Getränke prozentual zum Alkoholgehalt erhöht wird. Die zusätzlichen Einnahmen werden in die Alkoholprävention für die Jugendlichen investiert.


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