Wir fordern vom Bund eine zusätzliche Abgabe auf die in der Nacht gekauften alkoholischen Getränke im Detailhandel.
Heute beziehen Jugendliche ihren Alkohol nachts vermehrt von Detailhandelshops, da dies billiger ist als in Bars oder in Clubs. Durch die Einführung eines Nachtzuschlags, z.B. von 22:00-6:00 Uhr, hindert das den Käufer am übermässigen Konsum und vermindert das Risiko zum Alkoholmissbrauch. Für die Bemessung des Nachtzuschlages könnte man einen Mindestaufpreis für Getränke mit einem Alkoholgehalt von unter 10 % erheben, während der Zuschlag für alle anderen Getränke prozentual zum Alkoholgehalt erhöht wird. Die zusätzlichen Einnahmen werden in die Alkoholprävention für die Jugendlichen investiert.
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