Neutralität 2

2008
Eingabeform: Petition
Adressat: Sicherheitspolitische Kommission

angenommen 132 18


Thema: Kriegsmaterialverordnung

Inhalt:

 

Wir fordern vom Bund, dass die unter Artikel 3 lit. c des Güterkontrollgesetzes aufgeführten besonderen militärischen Güter fortan als Kriegsmaterial betrachtet und der Kriegsmaterialverordnung Artikel 2 Anhang 1 hinzugefügt werden.


Begründung:

Wir sind der Überzeugung, dass momentan im Bereich des Exportes von militärischen Gütern aus der Schweiz Handlungsbedarf besteht. Die bestehende Gesetzeslage betrachtet bestimmte besondere militärische Güter, z. B. Flugzeuge vorgesehen für den Ausbildungszweck, nicht als Kriegsmaterial, obwohl diese mit Aufhängevorrichtungen für Munition versehen sind. Diese momentan bestehenden Regelungen weisen Lücken für Missbräuche auf.

Mit der Annahme der Petition würden wir unserer moralischen Verantwortung, kriegerische Aktionen zu vermindern, besser nachkommen.

 

Unser Vorschlag würde mögliche Missbräuche in der Zukunft verhindern und somit die Glaubwürdigkeit unserer Neutralität nachhaltig stärken.


Interessante Informationen zum Thema

Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 11. Mai 2009

Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 20. April 2009


Anhänge

Keine Anlagen hinterlegt.


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