Reform der 2. Säule

2022
Eingabeform: Petition
Adressat: Bundesversammlung

angenommen 90 24


Thema: Altersvorsorge

Inhalt:

Die Eidgenössische Jugendsession fordert wesentliche Anpassungen in der 2. Säule, um die Benachteiligung von Teilzeitarbeitenden aufzuheben.


Begründung:

Wir fordern folgende Änderungen in der 2. Säule:

  • Die obligatorische Eintrittsschwelle für die 2. Säule soll gesenkt werden.
  • Es soll eine Eintrittsschwelle eingeführt werden, ab der ein Arbeitnehmender freiwillig in die Pensionskasse (PK) einzahlen kann (sog. "freiwillige Eintrittsschwelle"). Der Arbeitgeber (AG) zahlt auch mit (wie nach geltendem Recht gemäss BVG). Diese freiwillige Eintrittsschwelle soll tiefer als die obligatorische Eintrittsschwelle sein.

Des Weiteren:

  • Der Koordinationsabzug (zwischen BVG und AHV) soll progressiv gesenkt werden, aber nicht abgeschafft werden.
  • Der Koordinationsabzug soll tiefer als die freiwillige Eintrittsschwelle.

Zweck dieser Forderung ist, dass Teilzeitarbeitende – mehrheitlich Frauen – bereits ab einem tieferen Lohn in die berufliche Vorsorge (2. Säule oder Pensionskasse [PK]) einzahlen können.
Zurzeit müssen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) erst ab einer Eintrittsschwelle von CHF 21'510 in die PK Beiträge leisten. Wir sind der Meinung, dass dieser Betrag zu hoch ist und den Realitäten des heutigen Arbeitsmarkts nicht mehr entspricht. Diese Problematik entsteht durch hybridere Berufsausübungen.
Wir fordern, dass diese (obligatorische) Eintrittsschwelle gesenkt wird, sowie die Einführung einer tieferen, freiwilligen Eintrittsschwelle, ab der AN in die PK einzahlen können. Mit einer freiwilligen Eintrittsschwelle überweisen auch die AG in die PK und zwar mindestens so viel wie die AN.
Des Weiteren verlangen wir, dass der Koordinationsabzug progressiv gesenkt wird.
Dieser Abzug verhindert eine doppelte, gleichzeitige Versicherung desselben Lohnes durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/1. Säule) und die PK. Im heutigen System werden AN mit mehreren Teilzeitanstellungen benachteiligt im Vergleich zu AN mit Vollzeitanstellungen. Zwei Löhne unter dem Koordinationsabzug ergänzen sich für die Überwindung des Abzugs nicht, wohingegen ein einziges höheres Pensum leichter ausreicht. Eine progressive Absenkung ist wichtig, damit der Übergang reibungslos verläuft. Dabei soll der Koordinationsabzug kleiner als die freiwillige Eintrittsschwelle sein. Folglich kann vermieden werden, dass kleinere, unwesentliche Beiträge einbezahlt werden müssen.

 


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